Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen

Marius Student

Turmstraße 1

46325 Borken

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– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt – und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, KI-Automatisierung, Beratung und verwandten Tätigkeiten.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Entwicklung und Implementierung von CRM-Systemen
  • KI-gestützte Automatisierungslösungen
  • Voice AI und Chatbot-Entwicklung
  • Softwareentwicklung und -integration
  • IT-Beratung und Prozessoptimierung
  • Finanzdienstleistungen und -beratung
  • Lead-Generierung und Marketing-Automatisierung

(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung.

(2) Durch die Kontaktaufnahme oder Anfrage des Auftraggebers gibt dieser ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsbedingungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen berechtigt ist.

(3) Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei projektbezogenen Aufträgen endet der Vertrag mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

(2) Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. laufende Betreuung, SaaS-Leistungen) kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Der Auftraggeber mit Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug gerät
  • Eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt
  • Über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend).

§ 7 Gewährleistung und Mängelansprüche

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. Übergabe, schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, höhere Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände entstanden sind.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.

(2) Vorbestehende Rechte des Auftragnehmers, insbesondere an wiederverwendbaren Modulen, Bibliotheken oder Methoden, verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik, Lockout, behördliche Anordnungen, Pandemien oder Ausfälle von Telekommunikationsnetzen.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Borken.